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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Beteiligungskapital, Kapitalgeber, Finanzierung

Tätigkeitsschwerpunkte, Zielsetzungen und regionale Besonderheiten der Kapitalgesellschaften können für viele Unternehmen interessant sein, die an größere Finanzierungen unter Beteiligung von Kapitalgebern denken.

Eine kostenlose Broschüre gibt Unternehmern einen Überblick über die unterschiedlichen Private-Equity-Gesellschaften in Deutschland. Weiterlesen »

Existenzgründungen in 2007 rückläufig – Zusammenhang mit Förderreglungen der Agentur für Arbeit ?

Nach Mitteilungen des statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Neugründungen im ersten Halbjahr 2007 um sechs Prozent auf 365.200 verringert. Besonders deutlich wird das bei Kleinunternehmen ohne angestellte Mitarbeiter (minus 14 %). Bei größeren Betrieben gingen die Gründungen um sieben Prozent zurück. Den Einbruch bei Kleinunternehmensgründungen führen die Statistiker auf die verschärften, geänderten Förderreglungen der Agentur für Arbeit zurück. Die Gründungsförderung nahmen im ersten Halbjahr 2007 ca. 35 % weniger Gründer als noch im Vorjahreshalbjahr in Anspruch.

Quelle: kfw-impuls 4/2007, kfw-Mittelstandsbank

Gründercoaching Deutschland gestartet

Ab dem 01. Oktober 2007 werden Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmen durch das neue “Gründercoaching Deutschland” (GCD) bundesweit aus ESF-Mitteln bezuschusst. Damit steht ein neues, attraktives Beratungsprogramm zur Verfügung, das bis 2013 laufen wird und von Bund und Ländern gemeinsam angeboten wird. Mit dem Start von GCD wird das bisherige KfW-Gründercoaching eingestellt. Gefördert werden Unternehmen bis zum fünften Jahr ihres Bestehens mit bis zu 75% des förderfähigen Tageshonorars (neue Bundesländer).

Ausführliche Informationen für Interessenten auf Anfrage.

(Quelle: KfW-Rundschreiben vom 12.10.07)

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Selbstständige, die mindestens 15 Std. pro Woche erwerbstätig sind, können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Selbstständige muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn seiner Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach SGB III gestanden haben. Darüber hinaus muss “Unmittelbarkeit” vorliegen.Dies bedeutet: Zwischen der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und dem Versicherungspflichtverhältnis darf nicht mehr als ein Monat vergangen sein. Diese strenge Ausschlussfrist gilt jedoch erst ab dem 1. Januar 2007. Bis 31. Dezember 2006 gilt eine Übergangsreglung: Jeder Selbstständige kann sich freiwillig zur Arbeitslosenversicherung anmelden, auch wenn der Beginn der Selbstständigkeit länger als einen Monat zurück liegt. Allerdings muss in den 24 Monaten vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein Versicherungsverhältnis bestanden haben (oder Lohnersatzleistungen sind bezogen worden).

Insgesamt sicherlich eine gute Möglichkeit für die Absicherung von Selbstständigen, vornehmlich Existenzgründern, die seit Februar 2006 besteht und vorerst befristet ist bis 2010.

Quelle: kfw-impuls 2/2006

Fördermöglichkeiten in Märkisch-Oderland und im Barnim

Interessante Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und bestehende Unternehmen bieten auch folgende Institutionen:

  • Lotsendienst Märkisch-Oderland und Barnim
    - Förderung von Gründungen und Existenzfestigung bis zu vier Jahren nach Gründung, Assessments auch in 2008 zur Feststellung der Gründervoraussetzungen, Schulungsveranstaltungen für Existenzgründer, Vermittlung von Beratungsleistungen
  • WITO – die Wirtschafts- und Tourismusentwicklungsgesellschaft des Landkreises Barnim
    - Sitz in Eberswalde auf dem Gelände des Technologie- und Gewerbeparks sowie in Bernau, Jahnstrasse: Vermittlung von Beratungsleistungen

Kontakte vermittelt Ihnen gerne Herr Götze , Telefon: 03338 / 38968

Die GmbH-Reform

Regierungsentwurf vom Mai 2007
Das für viele Unternehmensgründer als zu hoch angesehene Stammkapital wird auf 10.000 EUR herabgesetzt. Die Gründung einer sog. “Ein-Mann-GmbH” wird erleichtert. Bisher konnte diese Form der GmbH erst angemeldet werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals (12.500 EUR) aufgebracht wurde und für den Rest eine Sicherung bestellt wurde. Künftig muss bei einer Gründung nur ein Betrag von 5.000 EUR als Stammeinlage eingebracht werden, ohne für den Rest eine Sicherheit zu bestellen. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts soll in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten.

Gründungsberatung

Wer sich selbstständig machen möchte, findet Beratung in vielfältigster Art und Weise, und das auch noch oft kostenlos, weil der Staat Gründungsberatung fördert. Doch eine Vergleichsmöglichkeit der Beratungsleistungen oder der Auswahlkriterien haben potenzielle Gründer nicht. Damit wird unter Umständen der Gang zum Berater zum Glücksspiel. Mit wachsender Gründungsaktivität wächst auch die Gefahr des Scheiterns – und damit die Notwendigkeit professioneller Gründungsberatung. Die Notwendigkeit einer “Zertifizierung in der Gründungsberatung” ist deshalb dringend notwendig. Zweifellos ist das Förderumfeld in Deutschland international anerkannt, aber der Beratermarkt ist nicht wirklich transparent.

Quelle: www.gruendung-aktuell.de

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Langzeitarbeitslose (ALG II- Empfänger) können mit Hilfe der Arbeitsagentur (Job Center) auch den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Für sie wurde das sogenannte Einstiegsgeld geschaffen. Natürlich können auch weiterhin Coachingleistungen zur Begleitung der Gründung als Beratungskostenzuschuss nachgefragt werden.

Ab dem 01.08.2006 hat der neue Gründungszuschuss die bisherigen Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld ersetzt. Den Gründungszuschuss können grundsätzlich nur Arbeitslose beantragen, die Arbeitslosengeld I beziehen und bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben. Die Förderhöchstdauer beträgt nunmehr 15 Monate. In den ersten neun Monaten der Selbstständigkeit erhalten Existenzgründer neben dem Arbeitslosengeld monatlich einen Pauschalbetrag von 300,00 EUR. In der zweiten Förderphase beschränkt sich die Förderung auf die Pauschale. Weitere Informationen erhalten Interessierte über die bwb-Barnimer Wirtschaftsberatung unter 03338/38968.

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