Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit
Für alle angehenden Existenzgründer, die im Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit stehen, gibt es eine optimale Möglichkeit, ein kostenfreies Coaching in der Vorgründungsphase in Anspruch zu nehmen.
Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III) kann hierfür ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, um einen Gutschein für eine Maßnahme zu erhalten mit dem Ziel der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Dieser Gutschein berechtigt zur Auswahl eines Trägers, der eine dem Ziel und Inhalt entsprechend zugelassene Maßnahme anbietet.
Für weitere Auskünfte und Interessenten stehe ich gern zur Verfügung.
Veröffentlicht: 20. Februar 2018 unter Begleitung in die Selbstständigkeit, Coaching und Schulung, Existenzgründung, Fördermittel, Gesamtkonzepterstellung, Gründungsformalitäten, Gründungsplanung, Gründungszuschuss.
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