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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Gründerwerkstatt seit April 2010

Beginnend bereits ab 01.04.2010 wird die sogenannte Gründerwerkstatt des Landkreises Barnim in Eberswalde durchgeführt. Angesprochen werden hierbei insbesondere Existenzgründer und Jungunternehmer, die im Arbeitslosengeld II – Bezug stehen. Anmelden können sich hierfür noch bis Ende des Jahres 2010 Frauen und alle, die älter als 50 Jahre sind.

Das wesentliche Ziel dieser Gründerwerkstatt besteht darin, diesen Selbstständigen und Unternehmern betriebswirtschaftliche, kaufmännische und unternehmerische Kenntnisse zu vermitteln, damit es diesen Unternehmern perspektivisch gelingt, sich vom Leistungsbezug (ALG II) abzukoppeln und zukünftig auf  “eigenen Beinen” zu stehen. Angeboten werden hierzu Workshops und Unterstützung mit Coachingleistungen. Die Teilnahme an der Gründerwerkstatt ist für alle Beteiligten kostenlos und wird finanziert aus Mitteln des Regionalfonds des Landkreises Barnim.

Mit Erfolg wurde eine ähnliche Maßnahme bereits im Jahre 2009 durchgeführt. Die Themen der Workshops orientieren sich weitestgehend am Bedarf der Teilnehmer. Für die Begleitung, das Coaching und für alle Fragen in Verbindung mit der Selbstständigkeit stehen erfahrene, praxisorientierte Trainer und Coachs zur Verfügung.  Deshalb kann nur allen empfohlen werden, die den entsprechenden Bedarf haben, zur genannten Personengruppe gehören und noch weiter Leistungen vom Job Center bekommen, diese sinnvolle und unterstützende Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Die Veranstaltungsdurchführung und Organisation liegt in den Händen der IHK-Projektgesellschaft mbH  mit ihrer Niederlassung in Eberswalde.

Anfragen und Anmeldungen bitte richten an die IHK-Projektgesellschaft mbH, Niederlassung Eberswalde, telefonisch erreichbar unter 03334/253736 (Frau Delph) oder unter Delph@ihk-projekt.de

Existenzgründung im Handwerk – Chancen mit der Altgesellenreglung?

Existenzgründungen im Handwerk werden nach wie vor und auch perspektivisch eine große Rolle spielen. Viele Gründer bevorzugen hierbei allerdings die Gründung mit dem Eintrag in den Teil B der Handwerksordnung (zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe).

Die Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) umfasst nun das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke (41 Handwerksberufe) betrieben werden können.

Geregelt im § 7b HwO ist jetzt eine spezielle Zulassungsmöglichkeit in die Handwerksrolle für Gesellen, die sich im Handwerk selbstständig betätigen wollen (Altgesellenreglung). Damit erhalten Gesellen eine Ausübungsberechtigung für ihr Handwerk, wenn sie nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit von wenigstens insgesamt sechs Jahren ausgeübt haben – zwei Jahre als Geselle und vier Jahre in leitender Stellung. Weiterlesen »

Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) – haftungsbeschränkt

Seit dem Start der UG (haftungsbeschränkt) – auch Mini GmbH oder GmbH-Light bezeichnet – im November 2008 wurden bisher bis Juli 2009 mehr als 12.500 dieser Rechtsform im Handelsregister eingetragen.

Worin liegen nun die Vorteile dieser besonderen GmbH-Form und ist eine Gründung in dieser Variante sinnvoll?

Hierzu nun im Folgenden ein paar Bemerkungen: Die UG (haftungsbeschränkt) ist natürlich keine vollständig neue eigenständige Rechtsform, sie ist lediglich eine Variante der klassischen GmbH. Sie ist demzufolge eine juristische Person, körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig, muss im Handelsregister eingetragen werden und somit die Jahresabschlüsse veröffentlichen. Weiterlesen »

Lotsendienst – Hilfe für Existenzgründer 2009

Eine geplante Existenzgründung beginnt mit einer guten Idee und sollte weitergehen mit einem Businessplan, einem guten Finanzierungskonzept und einer umfassenden Marktanalyse. Hier beginnen oft die ersten Hürden, denn woher sollen Existenzgründer/innen wissen, was alles dazu gehört und worauf sie zu achten haben.

Hierbei hilft der Lotsendienst im Land Brandenburg mit den entsprechenden “Lotsen” in den einzelnen Landkreisen. Nach einem Orientierungsgespräch mit dem Lotsen, in dem die Geschäftsidee, die Motivation sowie die bestehenden Voraussetzungen abgeklärt werden, können die Gründer/innen an einem viertägigen Assessment teilnehmen. Hier werden u.a. die persönlichen Stärken und Schwächen, das vorhandene Wissen und die bisherigen Erfahrungen sowie der aktuelle Stand der Gründungsvorbereitung analysiert. Hierbei gilt es, die eigene Idee überzeugend herauszuarbeiten und zu präsentieren. Auch andere Unternehmerfähigkeiten wie wirtschaftliche Betriebsführung, Wahl des Standortes, Marktbeobachtung und Marketing werden immer wieder thematisiert.

Am Ende des Assessments gibt es durch die Trainer eine Empfehlung, in welchen Bereichen der Gründer weitergehende Coachingleistungen in Anspruch nehmen sollte. Auch bei der Bewertung wird größtmögliche Transparenz geschaffen. Weiterlesen »

Mikrofinanzierung für Existenzgründer und Kleinstunternehmen

Zur Unterstützung von Existenzgründern und Kleinstunternehmen hat das Brandenburgische Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank Brandenburg und dem Schweizer Mikrofinanzspezialisten Financial Development Services S.A. (FIDES) ein Pilotprojekt zur Mikrofinanzierung in Brandenburg initiiert.

Ziel: Verbesserung des Zugangs von Gründern und Kleinstunternehmen zu Unternehmerkrediten bis zu 12.500 Euro.

Das Innovative dieses Pilotprojektes besteht darin, dass Kreditinstitute, die an Gründer und Kleinstunternehmen Mikrokredite vergeben, vollständig von der Haftung als Hausbank freigestellt werden. Die Kreditinstitute haben somit kein Kreditausfallrisiko. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde die FIDES Unternehmensförderungs GmbH mit Sitz in Potsdam gegründet. (Presseinformation der Bürgschaftsbank Brandenburg vom 28.05.09  – “MIKRO – große Hilfen für die Kleinen”)

Ansprechpartner:

Auch ich stehe Ihnen für Fragen hierzu gern zur Verfügung.

Coaching für Existenzgründer – Neue Möglichkeiten 2009

Vorcoaching und Nachcoaching für Existenzgründer wurden in der Vergangenheit auch gefördert mit Beratungskostenzuschüssen für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Diese Förderung ist weitestgehend eingestellt worden. Viele Gründer fragen sich deshalb – und das zweifellos berechtigt – , was sie eventuell in Anspruch nehmen können.

Gerade im Land Brandenburg und auch in anderen Bundesländern gibt es aber ausgezeichnete und gute Alternativen, die für Gründer und bestehende Unternehmen interessant sind. Hierbei ist deshalb von folgenden Möglichkeiten auszugehen: Weiterlesen »

Barnimer Gründerwerkstatt seit September 2008 in Eberswalde

Die Barnimer Gründerwerkstatt (BaG) betreut Existenzgründer, die bisher eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Leistungsbezug des Job-Centers nicht erreicht haben. Im engsten Sinne sind das Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden. Sie benötigen Hilfe durch Coaching und Wissensvermittlung. Hier setzt die Gründerwerkstatt an und analysiert gemeinsam mit dem Unternehmer die individuelle betriebswirtschaftliche Situation, um neue und erfolgversprechende Ansatzpunkte zu finden.

Die BaG organisiert die Prozessbegleitung und Unterstützung nach der Existenzgründung und bietet kompetente Hilfe an, mit dem Ziel, eine reale selbstständige Existenz unabhängig von Leistungen des Job-Centers zu erreichen.

Teilnehmen können alle Existenzgründer aus dem Landkreis Barnim, die ein Gewerbe angemeldet haben und noch im Leistungsbezug (ALG II) stehen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Regionalbudgets des Landkreises Barnim, die Teilnahme ist kostenfrei. Träger dieser Maßnahme ist die IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg mit der Außenstelle in Eberswalde.

Anmeldungen sind noch möglich unter 03334 253736, Frau Delph und unter 03334 253731, Frau Bramowska.

Ab 1. Oktober 2008: Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit

Wie bereits angekündigt wird die Variante Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit ab 01.10.2008 wirksam und ist eine besondere Variante des Gründercoaching Deutschland. Zuständig hierfür ist die KfW mit den sog. Regionalpartnern (in der Regel IHK und HWK).

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programmes im ersten Jahr nach Gründung eine besondere Förderung (Ersatz für die bisherige Coachingförderung der BA), sofern an sie Weiterlesen »

Veränderung bei Förderung der Bundesagentur für Arbeit (§ 2 der ESF-Richtlinien)

Nach den bisher vorliegenden Informationen wird die Förderung des begleitenden Coachings durch die BA (Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen von § 2 der ESF-Richtlinien) zum 30.09.08 eingestellt.

Für die Variante Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit, das nunmehr die KfW übernehmen wird, ist derzeit der 01.10.08 als Starttermin vorgesehen. Jeder von der KfW für das Gründercoaching Deutschland registrierte Berater kann dann auch im Rahmen dieses Beratungsproduktes eingesetzt werden.

Nähere Informationen dazu wird es vor Programmstart geben. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ich stehe Ihnen dann gern für ausführlichere Informationen zur Verfügung.

Neue Förderrichtlinien ab 01.Juli 2008

Ab dem 01.07.08 treten neue Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und Freie Berufe sowie die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops (neu!) in Kraft.

Ausführliche Informationen können Sie hierzu gern von mir erhalten. Weiterhin stehen aktuelle Informationen hierzu bereit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Rubrik Wirtschaftsförderung.

Ab September werden wir mit der Umsetzung dieser neuen Richtlinie beginnen und dementsprechende Veranstaltungen für interessierte Existenzgründer anbieten.

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