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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Gründungszuschuss – neu ab 28.12.2011

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27.12.2011 wird nun der Gründungszuschuss mit den bereits angekündigten und vielfach diskutierten Änderungen zur Anwendung kommen.

Da nunmehr  kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht, wird beispielsweise nach Informationen der für den Landkreis Barnim zuständigen Agentur für Arbeit für eine Bewilligung neben dem Nachweis eines tragfähigen Konzeptes auch maßgeblich geprüft, ob die entsprechenden betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnisse durch den Gründer nachweislich erbracht werden können und ob eventuell nicht doch gute Vermittlungschancen für ein Anstellungsverhältnis in der favorisierten Branche bestehen.

Deshalb sollten potenzielle Gründer im Vorfeld der Gründung geeignete Möglichkeiten verstärkt nutzen, um kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu erwerben. Hierzu werden insbesondere Möglichkeiten im Rahmen des Lotsendienstes des Landes Brandenburg und vom BMWi geförderte Existenzgründungsveranstaltungen angeboten.

Für nähere Informationen stehe ich gern zur Verfügung.

Kommentare

Kommentar von Wunderlich
Zeit: 8. September 2013, 12:13

Eine tolle Initiative, ich kann nur jedem raten von diesen Zuschüssen Gebrauch zu machen.

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