Gründungszuschuss – Änderungen schon ab 01.11.2011?
Seit 6. April 2011 gibt es eine neue Gesetzesvorlage (Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente), in der u.a. die Gewährung des Gründungszuschusses neu geregelt wird. Mit der Umsetzung der Neureglung – voraussichtlich ab 01.11.2011 – ist hierbei mit einschneidenden Veränderungen zu rechnen.
So ist bei Gewährung des Zuschusses nicht mehr von einem Rechtsanspruch des Antragstellers auszugehen, also der Gründungszuschuss ist zukünftig eine „Kann-Leistung“.
Die weiteren Änderungen auf einen Blick:
- Der Gründungszuschuss soll nur noch für sechs Monate gewährt werden und setzt sich weiterhin aus den bisher bekannten Komponenten (ALG I und 300,00 EUR für soziale Absicherung) zusammen.
- Ein Folgeantrag auf Weitergewährung kann gestellt werden; hierbei kann für weitere 9 Monate ein Zuschuss von monatlich 300,00 EUR gewährt werden
- Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss wenigstens noch ein Anspruch auf 180 Tage ALG I bestehen (früher: 90 Tage !)
- Übergangsbestimmungen sind nicht vorgesehen.
Wer also jetzt seine zukünftige Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit plant, ist sicher gut beraten, schon jetzt den Antrag auf Förderung mit dem Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu besorgen und seine Gründung vor dem 01.11.11 zu planen, um noch in den Genuss der alten Förderung zu kommen.
Für Ihre Fragen zum Thema Gründungszuschuss stehe ich gern zur Verfügung.
Vielen Dank für die Information des Gründernetzwerks Brandenburg und von gruendungszuschuss.de
Veröffentlicht: 16. Mai 2011 unter Allgemein, Existenzgründung.
Kommentare: 2
Kommentare
Kommentar von Sven
Zeit: 23. Mai 2011, 08:23
Der eigentlich Sinn erschließt sich mir hier noch nicht – allem Anschein nach geht es doch darum, weniger Menschen ggf. kürzer Geld auszahlen zu müssen.
Ich bin zwar eh kein Freund des Gründerzuschusses, da alle (und da gibt es keine Ausnahme) mir bekannten Menschen kurz nach Auslauf der Zuschüsse Ihren „Laden“ wieder zugesperrt haben, aber das zeigt eigentlich dass die Probleme ganz woanders zu suchen sind und nicht durch die geplante Neuregelung zu ändern sind.
Kommentar von Rainer Götze
Zeit: 24. Mai 2011, 10:53
Hallo Sven,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Der eigentliche Sinn dieser Änderung liegt darin, dass Mittel der Agentur für Arbeit eingespart werden.
Meiner Meinung nach: Sparen an der falschen Stelle!
In der Vergangenheit hat der Gründungszuschuss schon Sinn gemacht. Wenn jemand ernsthaft seine Existenzgründung beabsichtigt hat, hatte er mit der Gewährung des GZ eine gute Finanzierung und Förderung für die Anlaufphase mit der Deckung seiner Lebenshaltungskosten.
In unserer Region (Brandenburg, Landkreise Barnim und Uckermark) ist davon auszugehen, dass ca. 70% der damit geförderten Existenzgründer auch nach Gewährung des Zuschusses immer noch mit Erfolg am Markt präsent sind und ihre Gründung weiterhin erfolgreich vorantreiben. Insofern kann ich mich Ihrer Meinung diesbezüglich nicht anschließen.
Nochmals Danke für Ihre Meinung, hoffentlich weiterhin Erfolge.
Beste Grüße von Rainer Götze
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