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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Gründercoaching Deutschland 2011

Laut dem Beraternewsletter der KfW Bankengruppe wurden allein im Jahr 2010 bis einschließlich Oktober insgesamt 23.895 geförderte Coachings bewilligt. Die KfW arbeitet auf Grund der steigenden Nachfrage am Gründercoaching deshalb an einer Verkürzung des Antragsweges, der die Regionalpartner entlasten soll.

Gegenwärtig gibt es ein dreistufiges Antragsverfahren, in das immer der Regionalpartner involviert ist. Zukünftig kann der Unternehmer den Berater seiner Wahl bereits bei der Antragstellung benennen und alle relevanten Unterlagen im ersten Schritt beim Regionalpartner einreichen. Nach Zusage der KfW schließt er dann den Beratervertrag (Coachingvertrag) ab und kann sofort mit dem Coaching starten. Auch mit dem Abschlußbericht und den Abrechnungsunterlagen muss der Unternehmer dann nicht mehr den Regionalpartner frequentieren. Er reicht dann nach Abschluß des Coachings einen Schlußverwendungsnachweis inklusive der erforderlichen Unterlagen direkt bei der KfW ein. Nach der Prüfung durch die KfW wird dann der Zuschuss ausgezahlt.

Damit ist der Regionalpartner im gesamten Prozess zukünftig nur noch einmal involviert statt bisher dreimal. Der Antragsweg verkürzt sich damit auf nur noch zwei Schritte: Antrag einschließlich Beraterauswahl (über Regionalpartner) sowie Schlußverwendungsnachweis und Prüfung.

Der neue Prozessablauf soll im ersten Quartal 2011 umgesetzt werden. Es bleibt dann zu hoffen, dass die Regionalpartner, die bisher für ihre Arbeit die Kosten in Rechnung gestellt haben, diese jetzt deutlich reduzieren und die Kosten dem neuen und deutlich geringeren Arbeitsaufwand entsprechend anpassen.

Quelle: Beraternewsletter der KfW-Bankengruppe, Januar 2011

Kommentare

Kommentar von TP
Zeit: 11. Februar 2012, 15:10

Also ich begrüße die neuen Regelungen und bin froh über die Vereinfachungen.

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