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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Selbstständige, die mindestens 15 Std. pro Woche erwerbstätig sind, können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Selbstständige muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn seiner Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach SGB III gestanden haben. Darüber hinaus muss „Unmittelbarkeit“ vorliegen.Dies bedeutet: Zwischen der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und dem Versicherungspflichtverhältnis darf nicht mehr als ein Monat vergangen sein. Diese strenge Ausschlussfrist gilt jedoch erst ab dem 1. Januar 2007. Bis 31. Dezember 2006 gilt eine Übergangsreglung: Jeder Selbstständige kann sich freiwillig zur Arbeitslosenversicherung anmelden, auch wenn der Beginn der Selbstständigkeit länger als einen Monat zurück liegt. Allerdings muss in den 24 Monaten vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein Versicherungsverhältnis bestanden haben (oder Lohnersatzleistungen sind bezogen worden).

Insgesamt sicherlich eine gute Möglichkeit für die Absicherung von Selbstständigen, vornehmlich Existenzgründern, die seit Februar 2006 besteht und vorerst befristet ist bis 2010.

Quelle: kfw-impuls 2/2006

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