Selbstständige und Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2011
Die jetzt noch praktizierte freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird ab 01.01.2011 weitergeführt. Allerdings zu anderen Konditionen.
Die Neuerungen auf einen Blick: Beitragserhöhung, Kündigung möglich nach 5 Jahren mit einer dreimonatigen Frist, nach zweimaligem Bezug von Leistungen während der Selbstständigkeit ist in der Regel eine Weiterversicherung nicht mehr möglich
So erfreulich die Weiterversicherung ist, die Beiträge steigen enorm an. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird perspektivisch generell 100 Prozent der monatlichen Bezugsgröße betragen (Bezugsgröße Ost: 2.170 EUR, West: 2.555 EUR). Auf Basis dieser Bezugsgrößen und dem gegenwärtigen Beitragssatz von gegenwärtig 2,8 Prozent ergibt sich damit folgende Beitragssteigerung:2010: 15,19 EUR (Ost) 2011: 30,38 EUR (Ost) 2012: 60,76 EUR (Ost)
Fazit: Die Weiterführung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist durchaus erfreulich. Durch die enormen Beitragserhöhungen hat sie allerdings viel von ihrer Attraktivität verloren. Für sicherheitsbedürftige Gründer und Selbstständige mit eher schwachen Geschäftsaussichten wird sich diese Form der Absicherung auf jeden Fall weiter lohnen. (Quellen: www.existenzgruender.de, www.akademie.de)
Veröffentlicht: 15. November 2010 unter Allgemein, Existenzgründung, Versicherungen.
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