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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Gründercoaching Deutschland – Neue Richtlinien ab 01.04.2011

Wie bereits angekündigt gibt es Veränderungen beim mit ESF-Mitteln geförderten Gründercoaching Deutschland ab 01.04.11., wie aus dem neuesten Berater-Rundschreiben der KfW-Mittelstandsbank vom 25.03.2011 hervorgeht. Schwerpunktmäßig wird Folgendes genannt:

  • Neue Richtlinien zum 01.04.11
  • Regelung für Anträge bis zum 31.03.11
  • Neue Anforderungen an GCD-Berater

Im Zuge der Antragstellung muss jetzt schon nach entsprechender Auswahl der Berater genannt werden, der dem Gründer beim GCD zur Seite stehen soll. Antrag und notwendige Unterlagen gehen dann über den Regionalpartner.

Wie bisher üblich wird nach Zusage durch die KfW der Coachingvertrag abgeschlossen, so dass dann mit dem Coaching begonnen werden kann.

Neu ist, dass die Coachingabrechnung mit einem neuen Dokument ( „Schlussverwendungsnachweis“) als Nachweis der durchgeführten Beratung mit Abschlussrechnung, Kontoauszug etc. dann direkt bei der KfW eingereicht wird.

Damit ist in diesem Prozess eigentlich nur noch einmal der Regionalpartner involviert, wenn ich die neue Richtlinie richtig interpretiere. Dies ist eine deutliche organisatorische Vereinfachung des gesamten Prozesses, welche sehr zu begrüßen ist.

Auch an die Berater werden neue Anforderungen gestellt. Eine Überarbeitung und Aktualisierung des Beraterprofils wird notwendig werden, aktuelle Referenzen (nicht älter als 12 Monate) müssen nachgewiesen werden. Beginnend ab 01.04.11 wird hierbei allerdings noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten eingeräumt.

(Quelle: Kfw-Berater-Rundschreiben vom 25.03.2011)

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