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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) – haftungsbeschränkt

Seit dem Start der UG (haftungsbeschränkt) – auch Mini GmbH oder GmbH-Light bezeichnet – im November 2008 wurden bisher bis Juli 2009 mehr als 12.500 dieser Rechtsform im Handelsregister eingetragen.

Worin liegen nun die Vorteile dieser besonderen GmbH-Form und ist eine Gründung in dieser Variante sinnvoll?

Hierzu nun im Folgenden ein paar Bemerkungen: Die UG (haftungsbeschränkt) ist natürlich keine vollständig neue eigenständige Rechtsform, sie ist lediglich eine Variante der klassischen GmbH. Sie ist demzufolge eine juristische Person, körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig, muss im Handelsregister eingetragen werden und somit die Jahresabschlüsse veröffentlichen.

Die Vorteile im Einzelnen:

  •  Haftungsbeschränkung, insbesondere für diejenigen Unternehmer, die nun für ihre Existenzgründung einen rechtlichen Rahmen haben, um ihr Privatvermögen zu schützen – Schutz durch eine Kapitalgesellschaft
  • Stammkapital von 1EUR bis max. 24.999EUR möglich – aber wenigstens 3.000EUR sollten es schon zu Beginn sein, um die Gründungsphase finanziell zu sichern, so sieht zumindest die Praxis aus
  • Gründung mit bis zu drei Gesellschaftern möglich, dies vereinfacht die Vertragsgestaltung – sogenannte Musterprotokolle für Vertragsgestaltung und Handelsregisteranmeldung sparen Notar/Anwaltskosten. Musterprotokolle finden Sie beispielsweise hier
  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist jederzeit in eine klassische GmbH umwandelbar, wenn Stammkapital von 25.000 EUR aufgebaut wurde
  • Besser als die auch hier bekannte Ltd. (Limited nach englischem Recht)
  • Geringer zeitlicher und auch finanzieller Aufwand der Gründung
  • Deutsche Gesellschaftsform
  • Das bekannte GmbH-Recht ist anwendbar

Die dargestellte Mini-GmbH ist vor allem für diejenigen geeignet, die sich alleine selbstständig machen wollen und deren Geschäftsmodell einfach zu beschreiben ist. Sie passt zu Vorhaben, die in der Beginnphase mit geringerem Kapitaleinsatz auskommen. Gerade für Unternehmen im Dienstleistungssektor ist die UG (haftungsbeschränkt) eine meiner Meinung nach sehr gute Möglichkeit, eine Gründung mit den vorab genannten Vorteilen zu realisieren, ohne große finanziellen Aufwändungen sowie kurzfristig und ohne größeren finanziellen Aufwand.

Interessant wird in diesem Zusammenhang sein, wieviele dieser UG’s es in einer angemessenen Zeit schaffen, die Umwandlung in eine klassische GmbH zu vollziehen. Laut starting-up.de haben es gerade mal 5 von 1000 ausgewerteten Unternehmen innerhalb des ersten dreiviertel Jahres geschafft, in die klassische GmbH zu wechseln. Dies wird sich meiner Meinung nach in der Folge ändern.

Fazit: die UG (haftungsbeschränkt) ist eine gute Möglichkeit für Existenzgründer und bestehende Einzelunternehmen, die ihr Haftungsrisiko minimieren wollen. Im Zeichen der Finanzkrise sicherlich besonders beachtenswert…….

Kommentare

Kommentar von Martin
Zeit: 21. September 2009, 16:12

Hallo,

ich bin sehr interessiert an dem Thema Unternehmergesellschaft und finde deinen Beitrag sehr interessant zum Thema: Gründung einer Unternehmergesellschaft.

Ich finde ebenfalls das die UG eine gute und resikoarmere Lösung gegenüber einer anderen Gesellschaft ist und würde mich auch für sie entscheiden

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