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Barnimer Wirtschaftsberatung / Unternehmerservice Rainer Götze

Existenzgründung im Handwerk – Chancen mit der Altgesellenreglung?

Existenzgründungen im Handwerk werden nach wie vor und auch perspektivisch eine große Rolle spielen. Viele Gründer bevorzugen hierbei allerdings die Gründung mit dem Eintrag in den Teil B der Handwerksordnung (zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe).

Die Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) umfasst nun das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke (41 Handwerksberufe) betrieben werden können.

Geregelt im § 7b HwO ist jetzt eine spezielle Zulassungsmöglichkeit in die Handwerksrolle für Gesellen, die sich im Handwerk selbstständig betätigen wollen (Altgesellenreglung). Damit erhalten Gesellen eine Ausübungsberechtigung für ihr Handwerk, wenn sie nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit von wenigstens insgesamt sechs Jahren ausgeübt haben – zwei Jahre als Geselle und vier Jahre in leitender Stellung.Die für die selbstständige Handwerksausführung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse müssen im Regelfall aber meistens noch durch die Teilnahme an Lehrgängen oder auf andere Weise belegt werden.

Bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) ist hier beispielsweise der Nachweis über insgesamt 120 Std. Teilnahme an solchen Lehrgängen erforderlich. Angehende Existenzgründer haben in den meisten Fällen schon Existenzgründerlehrgänge und Vorbereitungsseminare besucht (z.B. Gründerassessments im Rahmen des Lotsendienstes des Landes Brandenburg oder Existenzgründungsveranstaltungen – in der Regel gefördert durch BMWi und Mitteln aus dem ESF-Fonds.

Unser bisher schon erfolgreich praktizierter und mit der Handwerkskammer abgestimmter Lehrgang „Vermittlung betriebswirtschaftlicher  Grundlagen“ stellt nach erfolgreichem Abschluß eine weitere – eventuell ergänzende – Möglichkeit dar, um den geforderten Nachweis über betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse zu erbringen.

Also insgesamt sicher eine gute Möglichkeit für Interessenten bei Vorliegen aller weiteren genannten Voraussetzungen, die Ausübungsberechtigung für den Teil A zu erlangen und damit insgesamt den Einstieg in die Selbstständigkeit und die Marktposition zu verbessern

. Für nähere Informationen, Anfragen oder Anmeldungen nutzen Sie bitte die Seminarübersicht oder den Kontakt.

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